Coronavirus: 2G-Regel und Homeoffice-Pflicht

01.01.2022
Seit dem 20. Dezember 2021 haben in vielen Bereichen nur noch Geimpfte und Genesene Zugang (2G). Homeoffice ist wieder Pflicht. Die Massnahmen gelten bis voraussichtlich Ende März.
Am 17. Dezember 2021 beschloss der Bundesart weitergehende Massnahmen gegen das Coronavirus: Seit Montag, 20. Dezember 2021, bis voraussichtlich 24. Januar 2022 gilt:
 
  • 2G mit Masken- und Sitzpflicht Für Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen in Innenräumen gilt neu die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen). Zusätzlich gelten an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation.
     
  • 2G+ für Aktivitäten ohne Masken Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Diese Regele gilt u.a. für Sport- und Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen werden kann, wie etwa Blasmusikproben. Sie gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahre. Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung (Booster) oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.
     
  • Erneute Homeoffice-Pflicht Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.
     
  • Einschränkung privater Treffen Private Treffen drinnen sind auf 10 Personen beschränkt, wenn nicht alle Anwesenden ab 16 Jahren geimpft oder genesen sind. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von 30 Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen.
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